Viele E‑Mobilitätsprojekte im Wohnumfeld scheitern nicht an der Technik, sondern an Komplexität und Kosten. Genau hier setzt das neue Programm an: Gefördert werden u. a. Ladepunkte/Wallboxen, Vorverkabelung, Netzanschluss und technische Ausrüstung.
Förderstart: 15. April 2026 / Förderende: 10. November 2026
Zuschuss: bis 2.000 € pro Stellplatz (Vorverkabelung: 1.300 Euro)
Mindestumfang: mind. 6 Stellplätze mit Ladesäule versehen; zusätzlich 20 % Vorverkabelung aller Stellplätze
Zielgruppe: WEGs, Vermieter, KMU, Wohnungsbaugesellschaften
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Errichtung von Ladeinfrastruktur: Wallboxen (11–22 kW)
ULF ermöglicht die schnelle, herstellerunabhängige Installation von Ladesäulen
- Vorverkabelung von Stellplätzen als vorbereitende Maßnahme
ETGAR Gesamtsystem zur Vorverkabelung bis zum Stellplatz
ULF als Endpunkt (später keine Tiefbaukosten, hohe Flexibilität)
ULF und ETGAR fallen als bauliche Maßnahme zur Ladeinfrastruktur und Vorverkabelung in den förderfähigen Bereich.
Weitere Informationen sowie Link zum Förderportal:
www.laden-im-mehrparteienhaus.de